A: KONE Aufzüge sind aufgrund ihrer "schlanken" Technik (ohne Gegengewicht, ohne Maschinenraum) sehr raumeffizient. So kann beispielsweise eine Fläche von 80 x 120 cm als Außenmaß für den Schacht ausreichend sein, um einen KONE Aufzug zu platzieren.
Endgültige Klarheit verschafft Ihnen eine Vor-Ort-Begehung. Häufig können auch kleinere Eingriffe in die Treppenhausumgebung, die erforderlichen fehlenden Millimeter für den Aufzug schaffen; oder es werden alternative Platzierungsmöglichkeiten im/ am Treppenhaus oder außen am Gebäude geprüft. Fragen Sie uns. A: Im besten Fall haben Sie bereits die Zustimmung der Eigentümer und Finanzierungsfragen sind geklärt. Der Einbau eines Aufzugs wird im Rahmen einer barrierefreien/ altersgerechten Modernisierung häufig finanziell gefördert. In unserem Downloadbereich finden Sie hilfreiche Materialien.
Des weiteren sollte im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung der optimale Standort des Aufzugs festgelegt werden. Sofern der Aufzugseinbau zusätzliche Eingriffe in die Baubsubstanz erfordert - was in den meisten Fällen nicht nötig ist - können z.T. Baugenehmigungen erforderlich sein.
Ein detaillierter Planungsentwurf eines Ingenieurs oder Architekten ist empfehlenswert. KONE arbeitet hier mit zuverlässigen Partnern zusammen. Der gängige Prozess der Planung im Detail » A: Der Preis für einen nachträglich installierten Aufzug hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nach technischer Ausführung, Anzahl der Haltestellen, Schachtgerüst-Material und Ausstattungsniveau, planen Sie bitte mit einem Mindesteinstiegspreis von 50.000,- EUR. Dieser Richtpreis beinhaltet keine evtl. notwendig werdenden gebäudeseitigen Baumaßnahmen.
Unsere Berater erstellen für Sie gern eine Kalkulation. Durch staatliche Fördergelder können die Kosten zum Teil erheblich reduziert werden. Sprechen Sie uns an.
Für Bewohner:
- höheren Komfort
- sichereres Umfeld
- vereinfachte Fortbewegung innerhalb des Gebäudes
- besser zugänglich für Rollstuhlfahrer
- auch im Alter in der vertrauten Wohnung wohnen
Für Gebäudeeigentümer:
- attraktives, zeitgemäßes Gebäude
- Wohnungen lassen sich besser verkaufen bzw. einfacher vermieten
- verbesserte Gebäudebelegung – keine leer stehenden Wohnungen
- erhöhter Gebäudewert
- Investitionssicherung für die Zukunft A:Zu beachten sind:
1) der vorhandene Platz
2) der Verwendungszweck des Aufzuges
Der Aufzug sollte nach Möglichkeit in der Stiegenspindel eingebaut werden und behindertengerecht ausgeführt sein.
Ist in der Stiegenspindel nicht ausreichend Platz vorhanden und nur ein Aussenanbau des Schachtes möglich, so ist einer gemauerten Variante des Schachtes wegen der geringeren Kosten, aber auch der im allgemeinen problemloseren Errichtung der Vorzug zu geben.
Stahl-Glas-Schacht:
1) nicht südl. oder westl. des Gebäudes anordnen (Sonneneinstrahlung und Temperaturprobleme)
2) Wärmeisoliert (Energieausweisvorlagegesetz)
3) Konstruktion muss sicherstellen, dass Rost verhindert wird (feuerverzinkt, oder Aluminium)
A: Bei der Planung ist zu weiters zu beachten:
- Befindet sich ein Raum unter der geplanten Schachtgrube?
- Ist der Zugang zum Aufzug vom Hauseingang her barrierefrei gefordert und möglich?
- Werden Brandabschnitte miteinander verbunden?
- Kann der Vorplatz vor den Haltestellen behindertengerecht ausgeführt werden?
- Kann bei der Errichtung des Aufzuges angenommen werden, dass keine Ausnahmebewilligungen durch die Baubehörde wegen Errichtung außerhalb der Baufluchtlinie oder Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe bzw. der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes (§ 120 der Wiener BauOrdnung, Novelle v. 14.2.2006) notwendig ist? |