Sie als Betreiber müssen gemäß §12 (4) BetrSichV sicherstellen, dass zu jeder Zeit auf einen Notruf reagiert werden kann und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchgeführt werden können. Beispielsweise kann dies über eine permanent besetzte Rezeption erfolgen oder einen Hausmeister, der rund um die Uhr und ohne Pause zur Verfügung steht. Das zuständige Personal muss hinlänglich ausgebildet sein. In jedem Fall müssen Sie ein in sich schlüssiges und stets funktionierendes Konzept vorhalten.
Die TRBS 3121 konkretisiert in Absatz 3.6.4: „Nach der 12. GPSGV in Verkehr gebrachte Aufzugsanlagen haben ein Notrufsystem, das nach Betätigung des Notruftasters im Fahrkorb automatisch eine Verbindung zu einer ständig besetzten Stelle herstellt. Die ständig besetzte Stelle kann entweder eine externe Notrufzentrale eines Personenbefreiungsdienstes oder eine interne Notrufzentrale des Betreibers sein. Die Notrufzentrale informiert eine beauftragte Person oder den Personenbefreiungsdienst, damit eingeschlossene Personen befreit werden.
Der Betreiber muss sich vertraglich zusichern lassen, dass die Beschaffenheit, Organisation und Qualifikation der Notrufzentrale/ständig besetzten Stelle dem Stand der Technik entspricht.
Hinweis: Nur mit einem Notrufsystem ist ohne die Schaffung weiterer betreiberseitiger Voraussetzungen eine zuverlässige und sichere Notbefreiung gewährleistet.“
Wenn Sie die geforderte permanente Erreichbarkeit nicht gewährleisten können oder Ihre ständig besetzte Stelle nicht dem Stand der Technik entspricht, empfiehlt es sich, auf eine Notrufweiterleitung zurückzugreifen. In der TRBS 2181 steht im Anhang A: „Bei Anschluss einer Aufzugsanlage an ein Leitsystem für Fernnotrufe (Notrufzentrale) ist die Verpflichtung nach § 12 (4) BetrSichV erfüllt.“ In der TRBS 2181 sind auch die Mindestanforderungen aufgeführt, die Sie zu erfüllen haben.
Es ist beispielsweise möglich, eine Notrufweiterleitung auf das KONE Service Center zu schalten, welches im Notfall Ihren Hausmeister informiert. Sollte diese Person gerade nicht zur Verfügung stehen, entsenden wir automatisch einen KONE Service-Monteur zu den eingeschlossenen Personen.
KONE KoneXion - der sichere Weg zur Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten >> Aus der Betriebssicherheitsverordnung ergeben sich für Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage eine große Zahl an Aufgaben, für deren Nichterfüllen Sie haftbar gemacht werden können. Insbesondere § 12 (3) BetrSichV besagt: „Wer eine überwachungsbedürftige Anlage betreibt, hat diese in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu überwachen, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Die BetrSichV wird in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 3121 – Betrieb von Aufzugsanlagen noch weiter konkretisiert. In Absatz 3.5 heißt es: „Nur eine qualifizierte und bedarfsgerechte Instandhaltung mindestens nach DIN EN 13015 durch ein Instandhaltungsunternehmen kann den sicheren Betrieb und eine hohe Verfügbarkeit einer Aufzugsanlage sicherstellen. Unter Berücksichtigung der Aufzugsart, der technischen Ausführung, Ausrüstung und Betriebsbedingungen sind an der Aufzugsanlage regelmäßig und in angemessenen Zeitabständen Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, z. B. auf der Basis eines schriftlich fixierten Wartungsvertrages.
Grundlage für alle Instandhaltungsaufgaben bilden die vom Montagebetrieb/Hersteller im Rahmen des Inverkehrbringens bereitgestellten Instandhaltungsanweisungen (Bestandteil der zu übergebenden Anlagendokumentation).
Bei der Auswahl des Instandhaltungsunternehmens sollte der Betreiber berücksichtigen, dass das Unternehmen z. B. − nach DIN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme-Anforderungen zertifiziert ist und − einen ausreichenden Versicherungsschutz hat.“
Einen weiteren Hinweis zu Richtwerten liefert die VDI Richtlinie 3910 Blatt 6 im Anhang A1. Hier wird gesagt, dass sich „die Häufigkeit der Wartung […] nach Art und Bauweise, deren Nutzung und Alter der Aufzugsanlage und deren Nutzung [richtet].“
Grundsätzlich ist zu beachten, dass jeder Hersteller die Wartungsintervalle seiner Anlagen selbst empfehlen kann. Insbesondere bei der Wartung von Fremdanlagen muss die Anlagendokumentation genau geprüft und eingehalten werden. Je nachdem, für welche Lösung Sie sich entscheiden, müssen Sie die dafür passenden Voraussetzungen schaffen.
In der TRBS 3121 Absatz 3.6.4. heißt es zum Notrufsystem: „Nach der 12. GPSGV in Verkehr gebrachte Aufzugsanlagen haben ein Notrufsystem, das nach Betätigung des Notruftasters im Fahrkorb automatisch eine Verbindung zu einer ständig besetzten Stelle herstellt. Die ständig besetzte Stelle kann entweder eine externe Notrufzentrale eines Personenbefreiungsdienstes oder eine interne Not-rufzentrale des Betreibers sein. Die Notrufzentrale informiert eine beauftragte Person oder den Personenbefreiungsdienst, damit eingeschlossene Personen befreit werden.
Der Betreiber muss sich vertraglich zusichern lassen, dass die Beschaffenheit, Organisation und Qualifikation der Notrufzentrale/ständig besetzten Stelle dem Stand der Technik entspricht.
Hinweis: Nur mit einem Notrufsystem ist ohne die Schaffung weiterer betreiberseitiger Voraussetzungen eine zuverlässige und sichere Notbefreiung gewährleistet.“
KONE KoneXion - der sichere Weg zur Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten >> KONE liefert nachhaltige Qualität. Wir unterstützen Sie fachmännisch und garantieren Ihnen eine planmäßige und professionelle Abwicklung der gesetzlich vorgeschriebenen Instandhaltung.
Um unseren eigenen Anspruch an Qualität zu halten, lassen wir uns zum einen externen Qualitätsprüfungen unterziehen. Wir sind nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) zertifiziert. Unsere branchenführende Wartungsmethode für Aufzüge und Rolltreppen ist zertifiziert nach DIN EN 13015 und trägt dazu bei, die Sicherheit und die Lebensdauer Ihrer Anlagen zu erhöhen und ihren Wert zu erhalten. Wir passen uns stets den neuesten Technologien und Anforderungen an.
Zweitens bilden wir in unserer KONE Academy Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aus. Wir genügen damit der VDI Richtlinie 21 68, die besagt: „Für die Aufzugsbranche gibt es weder ein Berufsbild noch ein technisch-wissenschaftliches Studium. Die in der Aufzugsbranche berufstätigen Personen haben in der Regel ihre Ausbildung in anderen Berufsbereichen gemacht und durch Erfahrung fachspezifisch vertieft. In der Praxis werden hohe fachspezifische Kenntnisse, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, gefordert, die nachzuweisen sind.
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert für die Prüfung von Aufzügen Personen und Organisationen mit speziellen Kenntnissen. Dies gilt auch für Personen, die Prüfungen von Produkten und Dienstleistungen in diesem Bereich durchführen (Planung, Konstruktion, Herstellung, Montage, Instandhaltung). Die durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine gezielte Fortbildung des damit betrauten Personals. Die hier vorgelegte Richtlinie dient der Qualitätssicherung dieser Maßnahmen, indem - Anforderungen an die mit diesen Fortbildungen betrauten Referenten gestellt, - Schulungsinhalte dargelegt, - Rahmenbedingungen für den Ablauf der Fortbildungen vorgegeben und - Prüfungsbedingungen für die Abschlussprüfung werden. Mit dieser Richtlinie wird eine neutrale Selbstverpflichtung der Branche formuliert.“
Die KONE Academy in Hannover, das modernste Trainingszentrum seiner Art in ganz Europa, bietet die passende Infrastruktur und ein modernes Ausbildungskonzept, um unsere Mitarbeiter gemäß diesen Vorgaben zu qualifizieren.
Wir bieten langfristige Perspektiven. Selbst nach einer erfolgreich absolvierten Fortbildung fördern wir unsere Mitarbeiter durch stetige Weiterentwicklung durch unser umfangreiches Qualifizierungsangebot in der KONE Academy. Mehr als 100 Jahre Know-how in der Aufzugsbranche des KONE Konzerns sprechen dabei für sich! Ja, die Deutsche Telekom plant das analoge Festnetz im Jahr 2014 abzuschalten. Es folgt ein so genanntes Next Generation Network, das auf der modernen IP-Technologie basiert. Die meisten Analoganschlüsse sind aber bereits heute schon „teildigitalisiert“ und funktionieren auch in Zukunft für den Aufzugsnotruf.
Als zuverlässige Alternative bietet KONE die zukunftsfähige Notruflösung KoneXion mit GSM-Modem. Es handelt sich hierbei um eine kabellose Sprechverbindung, die eine drahtlose Notrufverbindung zu eingeschlossenen Personen im Aufzug ermöglicht. Das Drahtlossystem lässt sich ohne Aufwand mit den Notruflösungen KoneXion 10, 20 und 30 kombinieren und ersetzt den analogen Telefonanschluss. Mit Ihnen gemeinsam können wir diese Alternative auf Ihre individuellen Anforderungen hin prüfen und eine Lösung erarbeiten.
MEGVA6_KoneXion_GSM_final.pdf
Je nach Ihrem Bedürfnis, können Sie aus drei verschiedenen KONE Wartungslösungen wählen.
KONE Care® Classic ist eine wirtschaftliche Lösung für herstellerunabhängige, hochwertige Wartung. Der einfache und transparente Vertrag gewährt Ihnen vollständige Konformität mit allen gültigen Gesetzen und Vorschriften. Die präventive KONE Modulwartung Ihrer Anlagen geht mit dieser Lösung einher.
KONE Care® Plus verschafft Ihnen eine höhere Transparenz bei den Kosten. Das Anlagenmanagement wird durch die präventive KONE Modulwartung und eine bessere Kalkulation der Betriebskosten vereinfacht. Diese Lösung umfasst für die Störungsbeseitigung neben den Lohn- und Fahrtkosten auch Ersatzteile in vereinbartem Umfang.
KONE Care® Premium ist die bevorzugte Lösung, wenn Ihr Geschäft auf ununterbrochenem People Flow™ beruht. Diese Lösung maximiert die Verfügbarkeit Ihrer Anlagen und passt zu Ihnen, wenn Sie umfassenden Service, schnelle Reaktionszeiten und hundertprozentige Planbarkeit der Kosten wünschen. Die präventive KONE Modulwartung ist bei dieser Lösung selbstverständlich inbegriffen.
Alle Lösungen können mit zusätzlichen Serviceoptionen und individuellen Service Levels auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Lesen Sie mehr über unsere Wartungslösungen » Nach § 2 der Betriebskostenverordnung können Sie einen Teil der Betriebskosten einer Aufzugsanlage auf Ihre Eigentümer oder Mieter umlegen, sofern die Kosten mit einer Betriebskostenabrechnung umgelegt werden.
Dies betrifft z. B. die Kosten für - Wartung - ZÜS-Prüfungen - Elektroenergieverbrauch - Beaufsichtigung und Bedienung - Überwachung und Pflege - Reinigung - Notruf und eventuelle Befreiungen.
Komplett- und Vollverträge müssen Sie in der Betriebskostenabrechnung angeben. Der entsprechende Anteil für die Instandhaltung ist herauszurechnen. Unsere Service-Techniker sind echte Experten. Sie antworten schnell und kompetent auf Serviceanfragen und begrenzen die Ausfallzeiten Ihrer Anlagen auf ein Minimum. Sie verfügen über die notwendigen Kenntnisse, die es ihnen ermöglichen, herstellerunabhängig alle Marken und Modelle zu warten. Vor Ort können sie aufgrund ihres Fachwissens und stetiger Weiterbildung auch auf individuelle Anforderungen direkt reagieren. Sie profitieren zudem vom Zugriff auf unsere globale, technische Wissensbasis.
Alle unsere Service-Techniker arbeiten nach der KONE Modulwartung (Modular Based Maintenance - MBM™), der modernsten präventiven Wartungsmethode der Branche. Sie nutzen KONE MBM™ zum Erstellen eines auf Ihre Aufzüge oder Rolltreppen maßgeschneiderten Serviceprofils. Mit KONE MBM™ warten unsere Service-Techniker Ihre Anlagen systematisch, überwachen das gesamte System und erneuern vertragsspezifisch Ersatzteile bei Bedarf. So verhindern sie Probleme, bevor sie überhaupt auftreten.
Informieren Sie sich genauer darüber, wie es geht >> |
|
|