Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel von Aufzugsanlagen auf Grundlage der Anforderungen der BGV A3 / TRBS 1201 Teil 4
Da elektrische Gefährdungen eine immer größere Rolle spielen, ist eine Prüfung von Aufzugsanlagen notwendig. Diese Prüfung basiert auf Grundlage der Anforderungen der BGV A3 zum Nachweis des Zustandes der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Sinne der TRBS 1201 Teil 4. Sie ist gefordert für ortsfeste elektrische Anlagen und/oder Maschinen, wiederkehrend spätestens nach 48 Monaten.
Diese Prüfung beinhaltet:
- Prüfung der Schaltpläne
- Sichtprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- Messtechnische Überprüfung der Schutzmaßnahmen (Schutz gegen elektrischen Schlag)
- Messtechnische Überprüfung des Isolationswiderstandes
- Messtechnische Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen des Sicherheitsstromkreises
- Ausstellung eines Prüfberichtes und Dokumentation im Prüfbuch der Anlage