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Klare Werte, gute Sitten: unser Lieferanten Knigge 

Der Erfolg von KONE als globalem Unternehmen gründet sich auf Zuverlässigkeit, Innovation, Engagement und Verantwortung. KONE will ein attraktiver Geschäftspartner sein und pflegt faire Beziehungen mit seinen Lieferanten – zum Nutzen für KONE wie für die Lieferanten.

KONE bekennt sich zur Einhaltung seiner ethischen und geschäftlichen Normen und erwartet dies genauso von seinen Lieferanten, Dienstleistern und anderen Partnern. Genauer: KONE verlangt Kompetenz in puncto Qualität, Kostenkontrolle, Innovation und Zuverlässigkeit.

KONE Werte – schwarz auf weiß im Ethik-Kodex

Der KONE Ethik-Kodex für Lieferanten veranschaulicht die Werte, nach denen KONE seine globale Geschäftstätigkeit ausrichtet. KONE erwartet von all seinen Lieferanten, dass sie die KONE Ethik-Grundsätze einhalten – gegenüber KONE, ihren eigenen Mitarbeitern und Lieferanten wie auch gegenüber Dritten wie anderen Firmen, öffentlichen Amtsträgern und Privatpersonen.

Ein Muß für unsere Lieferanten

Sind Sie bereits KONE Lieferant? Prima, dann kennen Sie unsere Grundsätze schon. Wenn Sie KONE Lieferant werden möchten, lesen Sie sich bitte das, was jetzt kommt, aufmerksam durch.

1. Allgemeine Bestimmungen

KONE verlangt von seinen Lieferanten, dass sie sich zu ethischem Handeln bekennen, dass sie alle geltenden nationalen Gesetze und internationalen Abkommen uneingeschränkt einhalten und die Menschenrechte entsprechend den international anerkannten Normen achten.

2. Einhaltung von Gesetzen und gesellschaftlichen Regeln

KONE bekennt sich zur uneingeschränkten Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften. Diese Richtlinien ersetzen nicht das örtliche Recht und örtliche Bestimmungen und sind diesen gegenüber auch nicht als vorrangig anzusehen. Sie stellen ergänzende Grundsätze und Verhaltensrichtlinien ohne Rechtscharakter dar.

3. Gegen Diskriminierung

KONE erwartet, dass seine Lieferanten ihre Mitarbeiter fair und gleichberechtigt behandeln. KONE bekennt sich zum Grundsatz der Chancengleichheit, der jegliche Diskriminierung verbietet. KONE akzeptiert und schätzt Verschiedenheit und erwartet dies auch von KONE Lieferanten. Nichtdiskriminierung ist nach fester Überzeugung von KONE sowohl eine ethische Norm als auch ein grundlegendes Menschenrecht. KONE duldet keine Diskriminierung nach Geschlecht, Alter, Religion, politischer Überzeugung, nationaler oder ethnischer Zugehörigkeit oder aus irgendwelchen sonstigen Gründen.

4. Kinder- oder Zwangsarbeit

KONE akzeptiert unter keinen Umständen Kinder- oder Zwangsarbeit oder Verträge mit Lieferanten oder Subunternehmern, die derartige Arbeit nutzen.

5. Das Arbeitsumfeld

Nach fester Überzeugung von KONE haben alle Mitarbeiter Anspruch auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Sie haben das Recht, vor Verletzung ihrer persönlichen Integrität geschützt zu sein. KONE Lieferanten müssen über angemessene administrative Richtlinien zum Arbeitsschutz verfügen. Jede Art von Belästigung ist verboten, unabhängig von der Absicht, ob direkt oder indirekt, körperlich oder verbal. KONE erwartet von seinen Lieferanten, dafür Sorge zu tragen, dass alle ihre Mitarbeiter in einem Umfeld frei von jeglicher Belästigung arbeiten können.

6. Umweltschutz

KONE tut etwas für die Erhaltung natürlicher Ressourcen und den Schutz der Umwelt. KONE gestaltet seine Geschäftstätigkeit so, dass nachteilige Folgen für die Umwelt vermieden oder minimiert werden, und macht seine Produkte und Dienstleistungen stets noch umweltfreundlicher. KONE erwartet von seinen Lieferanten, dass sie diese Grundsätze ebenfalls einhalten.

7. Geistiges Eigentum und Offenlegung von Informationen

KONE erwartet von seinen Lieferanten, dass sie alle geltenden Landesgesetze und internationale Abkommen zum geistigen Eigentum einhalten und die geistigen Eigentumsrechte von KONE oder Dritten nicht verletzen.

KONE verlangt außerdem von seinen Lieferanten, dass sie alle geltenden Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen einhalten. Darüber hinaus sind Lieferanten nur berechtigt, ihre Zusammenarbeit mit KONE öffentlich bekannt zu geben oder KONE Marken zu nutzen, sofern und insoweit dies mit KONE schriftlich vereinbart wurde. Liegt eine entsprechende ausdrückliche Genehmigung vor, wird von Lieferanten die Einhaltung aller Anweisungen und Richtlinien erwartet, die KONE von Zeit zu Zeit in Bezug darauf erteilen kann.

8. Unzulässige Zahlungen oder Leistungen

Direkte oder indirekte Zahlungen oder Gefälligkeiten – zum Beispiel unangemessene Bewirtung oder Geschenke – durch KONE Lieferanten an KONE Mitarbeiter, Regierungsvertreter oder Staatsbedienstete, Gewerkschaftsangehörige, gegenwärtige oder potenzielle Kunden oder Lieferanten zum Zwecke der unzulässigen Erlangung von Vorteilen irgendwelcher Art sind verboten. Umgekehrt darf auch kein Lieferant unzulässige Vorteile von irgendeiner Seite annehmen.

Anfrage an KONE
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