| ...gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): |
Wer kann helfen? |
Gesetzliche Grundlage |
... keine Personen- oder Sachschäden durch die Anlage verursacht werden können |
Die sicherheitstechnische Bewertung zur Ermittlung von Gefährdungen an bestehenden Aufzügen |
EN 81, BetrSichV |
... er regelmäßig durch ein zertifiziertes Unternehmen gemäß DIN EN 13015 gewartet wird (lt. TRBS 3121; TRBS = Techn. Regeln für Betriebssicherheit) |
Ihr Wartungsunternehmen |
TRBS 3121 |
... notwendige Instandsetzungen umgehend ausgeführt werden |
Hinweise aus TüV- und Wartungsberichten und deren Bearbeitung |
BetrSichV §12 (3) |
... alle 2 Jahre eine Hauptprüfung stattfindet, die durch eine ZÜS ausgeführt wird (ZÜS= Zertifizierte Überwachungsstelle, z.B. TüV oder DEKRA) |
Die Dokumentation der Aufzugsanlage (Aufzugsuntersuchungsbuch) |
BetrSichV §15 |
... eine sicherheitstechnische Bewertung durchgeführt wurde und |
Überprüfen in Ihren Dokumenten; falls noch nicht durchgeführt: Fachplaner/ Wartungsunternehmen/ Prüforganisationen |
BetrSichV §3 |
... die daraus resultierenden Mängel behoben wurden und dies dokumentiert ist |
s.o. |
BetrSichV §12 (3) |
... sichergestellt ist, dass sich eingeschlossene Personen bemerkbar machen können |
Überprüfung der Notruffunktion Ihres Aufzugs; ggf. Beauftragung einer Aufschaltung auf eine externe Serviceorganisation |
TRBS 3121 2.4; BetrSichV §12 (4) |
... regelmäßige und dokumentierte Kontrollen durch die beauftragte Person ("Aufzugswärter") durchgeführt werden |
die von Ihnen beauftragte Person in Ihrer Organisation oder ein entsprechender beauftragter elektronischer Service |
TRBS 3121 2.1 & 3.3 |
... ein Aufzugsuntersuchungsbuch an der Anlage vorhanden ist |
die Prüforganisation oder das Wartungsunternehmen |
TRBS 3121 3.2 |
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In allen Fragestellungen steht Ihnen KONE als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. |