Sicher ist ein Aufzug, wenn... 

 

...gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Wer kann helfen? Gesetzliche Grundlage

... keine Personen- oder Sachschäden durch die Anlage verursacht werden können

Die sicherheitstechnische Bewertung zur Ermittlung von Gefährdungen an bestehenden Aufzügen EN 81, BetrSichV 

... er regelmäßig durch ein zertifiziertes Unternehmen gemäß DIN EN 13015 gewartet wird (lt. TRBS 3121; TRBS = Techn. Regeln für Betriebssicherheit)

Ihr Wartungsunternehmen TRBS 3121 

... notwendige Instandsetzungen umgehend ausgeführt werden

Hinweise aus TüV- und Wartungsberichten und deren Bearbeitung BetrSichV §12 (3)

... alle 2 Jahre eine Hauptprüfung stattfindet, die durch eine ZÜS ausgeführt wird (ZÜS= Zertifizierte Überwachungsstelle, z.B. TüV oder DEKRA)

Die Dokumentation der Aufzugsanlage (Aufzugsuntersuchungsbuch) BetrSichV §15 

... eine sicherheitstechnische Bewertung durchgeführt wurde und

Überprüfen in Ihren Dokumenten; falls noch nicht durchgeführt: Fachplaner/ Wartungsunternehmen/ Prüforganisationen BetrSichV §3

... die daraus resultierenden Mängel behoben wurden und dies dokumentiert ist

s.o. BetrSichV §12 (3)

... sichergestellt ist, dass sich eingeschlossene Personen bemerkbar machen können

Überprüfung der Notruffunktion Ihres Aufzugs; ggf. Beauftragung einer Aufschaltung auf eine externe Serviceorganisation TRBS 3121 2.4; BetrSichV §12 (4) 

... regelmäßige und dokumentierte Kontrollen durch die beauftragte Person ("Aufzugswärter") durchgeführt werden

die von Ihnen beauftragte Person in Ihrer Organisation oder ein entsprechender beauftragter elektronischer Service TRBS 3121 2.1 & 3.3 

... ein Aufzugsuntersuchungsbuch an der Anlage vorhanden ist

die Prüforganisation oder das Wartungsunternehmen TRBS 3121 3.2 

In allen Fragestellungen steht Ihnen KONE als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

 

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